Waldpflege

Vertrag

Waldpflegevertrag der WBV Bad Kötzing w.V.

Was tun, wenn einem die maschinelle Ausrüstung, das notwendige fachliche Wissen um die Arbeit im Wald oder einfach die Zeit fehlt, um seinen Wald selber zu bewirtschaften und zu pflegen?

An wen kann man sich in dieser Situation wenden?

Die Vergabe von Waldarbeiten ist eine Möglichkeit, mit der man sich helfen kann.

Doch welches Forstunternehmen, arbeitet entsprechend zuverlässig, was kostet das, wie vermarkte ich mein Holz? Welche waldbaulichen Maßnahmen sind überhaupt sinnvoll, welche unbedingt notwendig?

Alles aus einer Hand- Waldpflegevertrag als Lösung

Die Grundidee des Waldpflegevertrages ist einfach: Die WBV kümmert sich für Sie um die Bewirtschaftung Ihres Waldes - was in Ihrem Wald gemacht wird, entscheiden aber Sie selbst.

Auch können Sie sowohl die komplette Pflege Ihres Waldes vertraglich vereinbaren und selbstverständlich, wenn Sie das wollen, einen Teil der Arbeiten, z.B. die Brennholzaufarbeitung weiterhin selber erledigen.

Und falls Ihnen der Waldpflegevertrag aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zusagen sollte: Sie können Ihn jederzeit zum Jahresende kündigen.

Wie funktioniert ein Waldpflegevertrag in der Praxis?

In einer jährlichen Waldbegehung entscheiden Sie zusammen mit der WBV welche Maßnahmen in Ihrem Wald notwendig sind. Dabei wird auch der zuständige Förster mit einbezogen. Er steht WBV und Waldbesitzer mit seinem waldbaulichen Wissen zur Seite, um zuwachskräftige und stabile Bestände zu erzielen. Auch um die Beantragung zustehender staatlicher Fördermittel, z.B. für Wiederaufforstung kümmern sich WBV und Förster.

Die WBV sorgt nun für die Organisation und vollständige Abwicklung der nötigen Maßnahmen.

Sowohl für Pflanzung, Pflege und Holzaufarbeitung stehen gut, bewährte und waldpfleglich arbeitende Fachleute zur Verfügung. Eingeschlagenes Holz vermittelt die WBV zu bestmöglichen Preisen zugunsten des Waldeigentümers. Sämtliche Abrechnungen werden Ihnen in prüfbarer Form zugesandt. Am Jahresende erstellt die WBV eine Jahresabrechnung, in der alle Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar aufgelistet werden.

Auch Kontrollbegänge zur Abwendung von Borkenkäferbefall und nach Katastrophenereignissen, z.B. Windwurf oder Schneebruch und die Verkehrssicherungspflicht werden von der WBV übernommen.

Welche Kosten kommen auf den Waldbesitzer zu?

Weniger als Sie vielleicht gerechnet hätten:

Als jährlichen Verwaltungskostenbeitrag berechnet Ihnen die WBV 60€ bis 2ha Waldbesitz. Für jedes weitere ha fallen - je nach den gegebenen Verhältnissen, z.B. Streubesitz usw. 15€ - 30€ je ha an.

Aber abgesehen von jährlichen festen Kosten für einen Waldpflegevertrag: Selbst kleiner Waldbesitz kann bei sachgemäßer und planvoller Bewirtschaftung im Laufe der Jahre gute Erträge bringen - in diesem Sinne pflegt und bewirtschaftet die WBV Ihren Wald bei Abschluss eines Waldpflegevertrages.

 

Bei weiterer Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.